16 Jun Das neue Tierschutzgesetz
Fortbildung zum neuen Tierschutzgesetz wirft Fragen zur Zukunft der Hundezucht auf und beleuchtet züchterische Herausforderungen und gesetzliche Anforderungen.
Es sind zweifelsohne zwiespältige Gefühle, mit denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildung »Was Sie schon immer über das neue Tierschutzgesetz wissen wollten, sich aber nie zu fragen wagten« am 15. Juni 2024 die Tagungsräume im Bürgerhaus von Nidda verlassen. Zwiespältig, weil der Vortrag von Miriam Schöttge, die als Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen im Landkreis Harz tätig ist, nicht nur begeistert, sondern auch viele Fragen über die Zukunft der Rassehundezucht in Deutschland aufgeworfen hat. Warum stehen wir als Züchter in der Kritik? Was können wir – als Züchter britischer Hütehunde – tun, um unseren Rassen ein Überleben zu garantieren? Wo müssen wir umdenken, tätig werden, damit uns der Vorwurf von zuchtbedingten Schmerzen, Leiden und Schäden nicht länger betrifft? Und warum werden züchterische Erkenntnisse – zu Merle, beispielsweise, oder der züchterischen Verwendung von Anlageträgern – vom Gesetzgeber nur bedingt akzeptiert?
Unter den dreißig Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind auch alle Zuchtwartinnen und Zuchtwarte der Landesgruppe Hessen vertreten, für die im Hinblick auf die Übernahme von Zuchtstätten- und Wurfabnahmen insbesondere die Ausführungen zu den Anforderungen an das Halten beim Züchten von Interesse sind. »Die Zuchtordnung des Club für britische Hütehunde geht weit über die grundlegenden Anforderungen der Tierschutzhundeverordnung hinaus«, konstatiert die Referentin, appelliert aber dennoch an den kritischen Blick der Zuchtwartinnen und Zuchtwarte, damit die Einhaltung der Rahmenbedingungen gewahrt bleibt. Dass ebendies selbst unter dem Dach des VDH nicht selbstverständlich ist, erläutert die Referentin anhand einiger bebilderter Beispiele aus ihrer beruflichen Praxis, denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kopfschüttelnd und mit offenen Mündern folgen: »Ist das noch die Qualität, für die die organisierte Vereinszucht stehen sollte?«
Auch das Ausstellungsverbot wird mit ähnlich kritischen Worten bedacht: »Bei manchen Rassen sind die zuchtbedingten Defekte so zahlreich, dass sie de facto nicht mehr zu retten sind«. Für alle übrigen müssen langfristige Zuchtprogramme etabliert und womöglich auch die Zuchtrichterinnen und Zuchtrichter in die Pflicht genommen und entsprechend nachgeschult werden. »Ein Das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht kann es unter der neuen Gesetzgebung nicht mehr geben«, wird in der abschließenden Diskussionsrunde laut. Dass der Club für britische Hütehunde in den vergangenen zwei Jahren mit vielen Entscheidungen den richtigen Weg eingeschlagen hat – darunter auch jene, den öffentlichen Zugang zur Zuchtbuchdatenbank zu beschränken –, steht außer Frage. Aber auch, dass noch ein langer Weg vor allen Beteiligten liegt – mit gesetzlich ungenauem Ende.