Fortbildung zum neuen Tierschutzgesetz am 15. Juni 2024 in Nidda

Das neue Tierschutzgesetz

Fortbildung zum neuen Tierschutzgesetz wirft Fragen zur Zukunft der Hundezucht auf und beleuchtet züchterische Herausforderungen und gesetzliche Anforderungen.

Es sind zwei­fels­oh­ne zwie­späl­ti­ge Gefüh­le, mit denen die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer der Fort­bil­dung »Was Sie schon immer über das neue Tier­schutz­ge­setz wis­sen woll­ten, sich aber nie zu fra­gen wag­ten« am 15. Juni 2024 die Tagungs­räu­me im Bür­ger­haus von Nid­da ver­las­sen. Zwie­späl­tig, weil der Vor­trag von Miri­am Schött­ge, die als Fach­tier­ärz­tin für Öffent­li­ches Vete­ri­när­we­sen im Land­kreis Harz tätig ist, nicht nur begeis­tert, son­dern auch vie­le Fra­gen über die Zukunft der Ras­se­hun­de­zucht in Deutsch­land auf­ge­wor­fen hat. War­um ste­hen wir als Züch­ter in der Kri­tik? Was kön­nen wir – als Züch­ter bri­ti­scher Hüte­hun­de – tun, um unse­ren Ras­sen ein Über­le­ben zu garan­tie­ren? Wo müs­sen wir umden­ken, tätig wer­den, damit uns der Vor­wurf von zucht­be­ding­ten Schmer­zen, Lei­den und Schä­den nicht län­ger betrifft? Und war­um wer­den züch­te­ri­sche Erkennt­nis­se – zu Mer­le, bei­spiels­wei­se, oder der züch­te­ri­schen Ver­wen­dung von Anla­ge­trä­gern – vom Gesetz­ge­ber nur bedingt akzeptiert?

Unter den drei­ßig Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern sind auch alle Zucht­war­tin­nen und Zucht­war­te der Lan­des­grup­pe Hes­sen ver­tre­ten, für die im Hin­blick auf die Über­nah­me von Zucht­stät­ten- und Wurf­ab­nah­men ins­be­son­de­re die Aus­füh­run­gen zu den Anfor­de­run­gen an das Hal­ten beim Züch­ten von Inter­es­se sind. »Die Zucht­ord­nung des Club für bri­ti­sche Hüte­hun­de geht weit über die grund­le­gen­den Anfor­de­run­gen der Tier­schutz­hun­de­ver­ord­nung hin­aus«, kon­sta­tiert die Refe­ren­tin, appel­liert aber den­noch an den kri­ti­schen Blick der Zucht­war­tin­nen und Zucht­war­te, damit die Ein­hal­tung der Rah­men­be­din­gun­gen gewahrt bleibt. Dass eben­dies selbst unter dem Dach des VDH nicht selbst­ver­ständ­lich ist, erläu­tert die Refe­ren­tin anhand eini­ger bebil­der­ter Bei­spie­le aus ihrer beruf­li­chen Pra­xis, denen die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer kopf­schüt­telnd und mit offe­nen Mün­dern fol­gen: »Ist das noch die Qua­li­tät, für die die orga­ni­sier­te Ver­eins­zucht ste­hen sollte?«

Auch das Aus­stel­lungs­ver­bot wird mit ähn­lich kri­ti­schen Wor­ten bedacht: »Bei man­chen Ras­sen sind die zucht­be­ding­ten Defek­te so zahl­reich, dass sie de fac­to nicht mehr zu ret­ten sind«. Für alle übri­gen müs­sen lang­fris­ti­ge Zucht­pro­gram­me eta­bliert und womög­lich auch die Zucht­rich­te­rin­nen und Zucht­rich­ter in die Pflicht genom­men und ent­spre­chend nach­ge­schult wer­den. »Ein Das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht kann es unter der neu­en Gesetz­ge­bung nicht mehr geben«, wird in der abschlie­ßen­den Dis­kus­si­ons­run­de laut. Dass der Club für bri­ti­sche Hüte­hun­de in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren mit vie­len Ent­schei­dun­gen den rich­ti­gen Weg ein­ge­schla­gen hat – dar­un­ter auch jene, den öffent­li­chen Zugang zur Zucht­buch­da­ten­bank zu beschrän­ken –, steht außer Fra­ge. Aber auch, dass noch ein lan­ger Weg vor allen Betei­lig­ten liegt – mit gesetz­lich unge­nau­em Ende.

Impressionen