13 Mrz Sachkunde für Züchter und Zuchtwarte
„Was Sie schon immer über das neue Tierschutzgesetz wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten.“
Am Samstag, dem 15. Juni 2024, lädt die Landesgruppe Hessen ab 11 Uhr zu einer Fortbildung im Bürgerhaus von Nidda (Hinter dem Brauhaus 15) ein, die nicht nur allen Züchterinnen und Züchtern als Sachkundenachweis offen stehen, sondern den Zuchtwartinnen und Zuchtwarten der Landesgruppe gleichwohl die Möglichkeit der Schulung bieten soll. Als Referentin ist Miriam Schöttge eingeladen worden – selbst Clubmitglied und Besitzerin eines britischen Hütehunds –, die als Amtstierärztin sowohl die Grundlagen, wie die Mindesthaltungsbedingungen erklären, als auch einen Überblick der bisher unter dem Aspekt „Qualzucht“ getroffenen und noch zu erwartenden Änderungen geben wird. Beispiele aus der beruflichen Praxis amtlicher Tierärzte runden den Vortrag ab.
Nach einer gemeinsamen Mittagspause soll in einer offenen Diskussionsrunde auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Wort erteilt werden. Welche Fragen brennen Ihnen zur Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung selbst auf den Lippen? Was wollten Sie schon immer über Kontrollen des Veterinäramts wissen? Und was können Sie selbst tun, damit ihre Zucht den Vorgaben entspricht?
Brennende Fragen können Sie zur besseren Vorbereitung zusammen mit ihrer Anmeldung auch gerne per Mail an den ersten Vorsitzenden der Landesgruppe Hessen schicken: vorsitzender@cfbrh-hessen.de. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro und ist parallel zur Anmeldung bis spätestens 1. Juni 2024 auf das Konto der Landesgruppe zu entrichten. Für die Zuchtwartinnen und Zuchtwarte der Landesgruppe ist die Teilnahme verpflichtend, aber kostenlos.
Samstag, 15. Juni 2024
ab 11 Uhr
Bürgerhaus Nidda
Hinter dem Brauhaus 15
63667 Nidda
Anmeldung:
vorsitzender@cfbrh-hessen.de