Sachkunde für Züchter und Zuchtwarte

„Was Sie schon immer über das neue Tierschutzgesetz wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten.“

Am Sams­tag, dem 15. Juni 2024, lädt die Lan­des­grup­pe Hes­sen ab 11 Uhr zu einer Fort­bil­dung im Bür­ger­haus von Nid­da (Hin­ter dem Brau­haus 15) ein, die nicht nur allen Züch­te­rin­nen und Züch­tern als Sach­kun­de­nach­weis offen ste­hen, son­dern den Zucht­war­tin­nen und Zucht­war­ten der Lan­des­grup­pe gleich­wohl die Mög­lich­keit der Schu­lung bie­ten soll. Als Refe­ren­tin ist Miri­am Schött­ge ein­ge­la­den wor­den – selbst Club­mit­glied und Besit­ze­rin eines bri­ti­schen Hüte­hunds –, die als Amts­tier­ärz­tin sowohl die Grund­la­gen, wie die Min­dest­hal­tungs­be­din­gun­gen erklä­ren, als auch einen Über­blick der bis­her unter dem Aspekt „Qual­zucht“ getrof­fe­nen und noch zu erwar­ten­den Ände­run­gen geben wird. Bei­spie­le aus der beruf­li­chen Pra­xis amt­li­cher Tier­ärz­te run­den den Vor­trag ab.

Nach einer gemein­sa­men Mit­tags­pau­se soll in einer offe­nen Dis­kus­si­ons­run­de auch den Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern das Wort erteilt wer­den. Wel­che Fra­gen bren­nen Ihnen zur Umset­zung der Tier­schutz­hun­de­ver­ord­nung selbst auf den Lip­pen? Was woll­ten Sie schon immer über Kon­trol­len des Vete­ri­när­amts wis­sen? Und was kön­nen Sie selbst tun, damit ihre Zucht den Vor­ga­ben entspricht?

Bren­nen­de Fra­gen kön­nen Sie zur bes­se­ren Vor­be­rei­tung zusam­men mit ihrer Anmel­dung auch ger­ne per Mail an den ers­ten Vor­sit­zen­den der Lan­des­grup­pe Hes­sen schi­cken: vorsitzender@cfbrh-hessen.de. Die Teil­nah­me­ge­bühr beträgt 20 Euro und ist par­al­lel zur Anmel­dung bis spä­tes­tens 1. Juni 2024 auf das Kon­to der Lan­des­grup­pe zu ent­rich­ten. Für die Zucht­war­tin­nen und Zucht­war­te der Lan­des­grup­pe ist die Teil­nah­me ver­pflich­tend, aber kostenlos.