Sie wollen Mitglied im Club für britische Hütehunde e.V. werden, wissen aber nicht wie? Oder Sie sind bereits Mitglied und fragen sich, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um selbst Züchter werden zu können?
Diese und weitere Fragen zur Zucht und Mitgliedschaft sollen im Folgenden beantwortet werden. Außerdem finden Sie hier neben den jeweiligen Ansprechpartnerinnen alle wichtigen Dokumente und Formulare zur Zucht und Mitgliedschaft im Club für britische Hütehunde e.V.
Um Mitglied in der Landesgruppe Hessen im Club für britische Hütehunde e.V. werden zu können, müssen Sie den Aufnahmeantrag ausfüllen und an den Vorsitzenden der Landesgruppe schicken. Bitte beachten Sie, dass ihr Antrag auf Mitgliedschaft daraufhin zuerst im Clubreport veröffentlicht wird, und es durch die folgende Einspruchsfrist bis zu drei Monaten dauern kann, bis ihr Antrag bewilligt wird. Die Aufnahmegebühr und den ersten Mitgliedsbeitrag zahlen Sie erst, wenn ihre Aufnahme durch die Landesgruppe bestätigt worden ist.
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Personen, die einer durch den Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) oder die Fédération Cynologique Internationale (FCI) nicht anerkannten Organisation auf dem Gebiet der Rassehundezucht oder des Hundesports angehören. Darüber hinaus sind alle Personen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen, die dem kommerziellen Hundehandel angehören oder außerhalb des VDH und seinen Mitgliedsvereinen unkontrollierte Hundezucht betreiben.
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Um Züchter im Club für britische Hütehunde e.V. werden zu können, müssen Sie zuerst Mitglied sein.
Durch die Teilnahme an einem durch den Club für britische Hütehunde e.V. organisierten Neuzüchterseminar müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. In der schriftlichen Sachkundeprüfung, die sich an das Seminar anschließt, werden grundlegende Themen zur Zucht und den Zuchtbestimmungen des Club für britische Hütehunde e.V. vermittelt. Dazu gehören die allgemeinen Haltungsbedingungen, die Zuchtbestimmungen des CfBrH (Zwingerschutzantrag, Abnahme der Zuchtstätte, etc), die genetischen Grundlagen der Hundezucht, die Vorbereitung und das Belegen einer Hündin, die Versorgung einer trächtigen Hündin, der Geburtsvorgang sowie die Welpenaufzucht. Darüber hinaus muss im Selbststudium umfangreiches Wissen zu der Rasse erworben werden, die gezüchtet werden soll. Termine zu aktuellen Neuzüchterseminaren finden Sie auf der Website des CfBrH.
Wenn Sie die Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie bei dem Vorsitzenden ihrer Landesgruppe einen Antrag auf internationalen Zwingernamenschutz stellen. Der Antrag wird vom Vorsitzenden der Landesgruppe an die Zuchtbuchstelle übergeben und in der Folge an die FCI weitergeleitet. Die Prüfung durch die FCI kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.
Bevor Sie sich an die Planung ihres ersten Wurfs machen können, muss auch die geplante Zuchtstätte erst einmal durch den Vorsitzenden der Landesgruppe oder durch einen beauftragten Zuchtwart abgenommen werden. Zur Zuchtstättenabnahme müssen bereits alle zu prüfenden Parameter (die Wurfkiste, der Aufzuchtraum, der Freiauslauf, etc) fertig gestellt vorhanden sein. Nach der erfolgreichen Abnahme der Zuchtstätte und Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen erhalten Sie von der Zuchtbuchstelle ihre Züchterkarte.
Um mit einem Hund im Club für britische Hütehunde züchten zu können, muss der Hund eine Ahnentafel des CfBrH oder eines anderen, von der FCI anerkannten Rassehundezuchtvereins besitzen.
Neben umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen, die frühestens im Alter von 12 Monaten durchzuführen sind – dazu gehören unter anderem Röntgenuntersuchungen auf das Vorliegen einer Hüftgelenksdysplasie (ggf. auch Ellbogendysplasie und Osteochondrose), die Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen sowie für die jeweilige Rasse vorgeschriebene Gentests –, muss ein Hund für die Zuchtzulassung auf mindestens zwei Ausstellungen unter zwei verschiedenen Richtern mit den Formwertnoten „vorzüglich“ oder „sehr gut“ bewertet worden sein.
Die für die einzelnen Rassen erforderlichen Untersuchungen können Sie der Zucht- und Körordnung entnehmen, die Sie zusammen mit den zu nutzenden Untersuchungs-/Bewertungsbögen nach-/nebenstehend finden. Eine Ausstellungsübersicht, die fortlaufend aktualisiert wird, finden Sie auf der Website des Club für britische Hütehunde.
Körungen finden nur auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder speziellen Körveranstaltungen des Club für britische Hütehunde statt. Zur Körung muss der Hund gesondert angemeldet werden. Dazu müssen dem Körmeister die Ahnentafel sowie die Nachweise aller vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen vorgelegt werden, außerdem ist der Nachweis über mindestens zwei Ausstellungsbewertungen zu erbringen. Für den Hund wird ein Körbericht erstellt, darüber hinaus wird eine Verhaltensbeurteilung – gegenüber Menschen und gegenüber Artgenossen – durchgeführt.
Nicht gekört werden insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben. Dazu zählen beispielsweise Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, erhebliche Zahnfehler oder Kieferanomalien, erbliche Augenerkrankungen (PRA, Katarakt, Kolobom, Entropium, Ektropium, Glaukom), mittlere und schwere Hüftgelenksdysplasie oder andere Skelettdeformationen, Albinismus oder sonstige Fehlfarben, Hodenfehler, Hasenscharte, Spaltrachen und Epilepsie. Weitere Gründe können Sie der Körordnung entnehmen.
Für arbeitende Border Collies mit Hütenachweis (HWT), sportlich geführte Hunde sowie Hunde mit Einschränkungen besteht zur Zuchtzulassung neben der Körung die Möglichkeit einer Zuchttauglichkeitsprüfung. Die zu erbringenden Voraussetzungen können Sie der Körordnung entnehmen.
Zum Deckakt muss vom Züchter eine Deckbescheinigung ausgefüllt werden, die vom Besitzer des Deckrüden zu unterschreiben ist. Der vollzogene Deckakt muss innerhalb von sieben Tagen an den Vorsitzenden der Landesgruppe gemeldet werden. Darüber hinaus ist der Deckakt mittels der Zuchtdatenbank online an die Zuchtbestelle zu melden.
Jeder Wurf muss unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Tagen an den Vorsitzenden der Landesgruppe gemeldet werden. Dieser beauftragt einen Zuchtwart, der innerhalb der ersten drei Lebenswochen der Welpen eine erste Wurfabnahme durchführt, bei der der Wurfmeldeschein ausgefüllt wird. Die Wurfmeldung kann auch online erfolgen.
Die zweite Wurfabnahme erfolgt nicht vor Vollendung der siebten Lebenswoche der Welpen. Der Wurf ist dem Zuchtwart vollständig vorzustellen. Die Abnahme hat nur im Zwinger des Züchters und im Beisein des Muttertieres zu erfolgen.
Bei der zweiten Wurfabnahme wird vom Zuchtwart ein Endabnahmeprotokoll erstellt und die Abnahme des Wurfs auf den Ahnentafeln der Welpen mit Datum und Unterschrift bestätigt. Das Endabnahmeprotokoll muss durch den Züchter in ausgedruckter Form bereitgehalten werden, grundlegende Angaben (Zwingername, Anschrift, etc) können bereits vor der Abnahme eingetragen werden.
Schutzimpfungen nach der aktuellen Empfehlung der ständigen Impfkommission sind Pflicht. Die Impfpässe der Welpen haben bei der zweiten Wurfabnahme vorzuliegen. Alle Welpen müssen mit einem Transponder (Mikrochip) nach ISO 11784 gekennzeichnet worden sein, die zugeordneten Chipnummern sind mittels der Chipnummern-Erfassungsprotokolls zu erfassen.